PageMaker erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten eines Nutzers ohne weitergehende Einwilligung nur soweit sie für die Vertragsbegründung und -abwicklung sowie zu Abrechnungszwecken erforderlich sind. Zur Begründung und Abwicklung eines Vertragsverhältnisses sind in der Regel Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Bankverbindung sowie Zugangskennungen des Nutzers erforderlich (Bestandsdaten). Diese Daten werden in der Regel in elektronischen Bestellformularen erhoben.
Der Nutzer wird darauf hingewiesen, daß zu einer Domainregistrierung die Übermittlung bestimmter personenbezogener Daten, in der Regel Name und Anschrift, an die entsprechenden nationalen und internationalen Registrierungsstellen und die Veröffentlichung in den von jedermann abrufbaren
Whois-Datenbanken erforderlich ist. Für die Registrierung einer .at-Domain z.B. werden derzeit Namen und Anschriften des Domaininhabers, des administrativen und technischen Ansprechpartners sowie des Zonenverwalters und darüber hinaus Telefon- und Telefaxnummer sowie E-Mail-Adresse des technischen Ansprechpartners und des Zonenverwalters an die nic.at Internet Verwaltungs- und Betriebsgesellschaft m.b.H., übermittelt und in der NICAT-Datenbank unter http://www.nic.at/ im Internet veröffentlicht.
Nutzungsdaten, wie z.B. Angaben über Beginn, Ende und Umfang der Nutzung bestimmter Teledienste durch einen Nutzer, bzw. Verbindungsdaten bei E-Mail-Diensten werden nur erhoben, verarbeitet und genutzt, soweit dies erforderlich ist, um die Inanspruchnahme dieser Dienste zu ermöglichen und abzurechnen. In der Regel werden dabei Datum und Uhrzeit sowie Zeitzone des Beginns und Endes
der Nutzung, der Umfang in Bytes, die Nutzer-IP-Adresse und die Art des in Anspruch genommenen Teledienstes erfasst.
Soweit die Nutzungsdaten für Abrechnungszwecke erforderlich sind (Abrechnungsdaten), werden sie längstens bis zu sechs Monate nach Versendung der Rechnung gespeichert, darüber hinaus nur, wenn und solange der Nutzer Einwendungen gegen die Rechnung erhebt oder die Rechnung trotz Zahlungs-aufforderung nicht bezahlt. Werden die Daten zur Erfüllung bestehender gesetzlicher, satzungsmäßiger oder vertraglicher Aufbewahrungsfristen benötigt, sperrt PageMaker die Daten.
PageMaker darf Abrechnungsdaten an andere Diensteanbieter und Dritte übermitteln, soweit dies zur Ermittlung des Entgelts und zur Abrechnung mit dem Nutzer erforderlich ist.
Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen ist PageMaker berechtigt, die personenbezogenen Daten zu erheben, verarbeiten und nutzen, die zum Aufdecken sowie Unterbinden von rechtswidrigen Inanspruchnahmen und zur Durchsetzung ihrer Ansprüche gegenüber dem Nutzer erforderlich sind.
Soweit es im Einzelfall erforderlich ist, ist PageMaker berechtigt, zum Erkennen, Eingrenzen und Beseitigen von Störungen und Fehlern an Kommunikationsanlagen die Bestands- und Verbindungsdaten der Beteiligten zu erheben,
verarbeiten und nutzen.
Nach Maßgabe der hierfür geltenden Bestimmungen ist PageMaker berechtigt, Auskunft an Strafverfolgungsbehörden und Gerichte für Zwecke der Strafverfolgung zu erteilen. PageMaker erteilt dem Nutzer auf Verlangen unentgeltlich und unverzüglich Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten. Die Auskunft kann auf Verlangen des Nutzers auch elektronisch erteilt werden.
Wir verkaufen keine fertigen Lösungen, sondern gehen immer auf alle Kundenwünsche ein und probieren die bestmöglichsten Lösungen zu finden und umzusetzen. Die Zufriedenheit der Kunden ist für uns das Wichtigste. Zufriedene Kunden sind die beste Werbung.